Rechtsprechung
   EuGH, 09.06.1964 - 92/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,437
EuGH, 09.06.1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,437)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,437)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Nonnenmacher / Sociale Verzekeringsbank

    EWG-VERTRAG, ART . 48 BIS 51
    1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - SIE BETREFFENDE BESTIMMUNGEN - AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

  • EU-Kommission

    M. Th. Nonnenmacher, Witwe von H.E. Moebs gegen Bestuur der Sociale Verzekeringsbank.

  • Wolters Kluwer

    1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - SIE BETREFFENDE BESTIMMUNGEN - AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE; ( EWG-VERTRAG, ART. 48 BIS 51 ); 2. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - ANWENDUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN DES STAATES DES BESCHÄFTIGUNGSORTES; ( EWG-VERTRAG, ART. 48-51; VERORDNUNG NR. 3 ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz der Benachteiligung in der Rechtsstellung von Wanderarbeitnehmern auf dem Gebiet der Sozialversicherung; Freistehen von der Gewährung von Leistungsansprüchen an Versicherte

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1964, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 105/07

    Verbindlichkeit der Regelungen des internationalen Privatrechts;

    Hingegen können Staaten, die nicht Beschäftigungsstaaten sind, dem Versicherten ebenfalls Leistungsansprüche geben, obwohl diesem nach dem Recht des Beschäftigungsstaates für dasselbe Risiko und denselben Zeitraum ein gleichartiger Anspruch zusteht, sofern dies nicht mit einer doppelten Beitragspflicht verbunden ist (vgl. EuGH, Urteile vom 9. Juni 1964 - 92/63, Slg. 1964, 611, 629 f. - Nonnenmacher; vom 5. Dezember 1967 - 19/67, Slg. 1967, 461, 473 f. - van der Vecht; vom 5. Mai 1977 - 102/76, Slg. 1977, 815 Rn. 10 ff. - Perenboom; vom 3. Mai 1990 - C-2/89, Slg. 1990, I-1755, Rn. 12 ff. - Kits van Heijningen; Fuchs/Steinmeyer, Europäisches Sozialrecht, 4. Aufl., Art. 13 Rn. 2; Waldhoff, in: Becker/Schön, Steuer- und Sozialstaat im europäischen Systemwettbewerb, 2005, S. 193, 202 in Fn. 53; vgl. auch EuGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 302/84, Slg. 1986, 1821 Rn. 19, 22 - Ten Holder).
  • EuGH, 12.07.1984 - 242/83

    Patteri

    Der Gerichtshof habe bereits in den ersten Urteilen, die auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit ergangen seien, zur Bedeutung des Artikels 51 ausgeführt: "Da die Herstellung einer möglichst weitgehenden Freizügigkeit der Arbeitskräfte hiernach zu den ,Grundlagen' der Gemeinschaft gehört, stellt sie das Hauptziel des Artikels 51 dar und ist mithin für die Auslegung der in Anwendung dieses Artikels ergangenen Verordnungen maßgebend" (Urteil vom 19.3. 1964 in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 379, 396, weiter verdeutlicht im Urteil vom 9.6.1964 in der Rechtssache 92/63, Nonnenmacher, Slg. 1964, 611, 628 f.).

    Die Gewährleistung dieser Freizügigkeit ist, wie in ständiger Rechtsprechung klar herausgestellt worden ist (Urteile vom 19.3. 1964 in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 379, vom 9.6.1964 in der Rechtssache 92/63, Nonnenmacher, Slg. 1964, 611, und vom 15.7.1964 in der Rechtssache 100/63, van der Veen, Slg. 1964, 1213), das Hauptziel des Artikels 51 EWG-Vertrag.

  • EuGH, 12.06.1986 - 302/84

    Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Wenn der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juni 1964 in der Rechtssache 92/63 (Nonnenmacher, Slg. 1964, 611) die Möglichkeit der gleichzeitigen Anwendung der Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten bejaht habe, so habe dem Artikel 12 der Verordnung Nr. 3 zugrunde gelegen, der die Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, in dem der Arbeitnehmer nicht beschäftigt gewesen sei, nicht ausdrücklich ausgeschlossen habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht